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20 Jahre Internationaler Seegerichtshof
Veröffentlicht am 13.01.2017

Seit dem 1. Oktober 1996 gibt es den Internationalen Seegerichtshof, kurz ITLOS, in Hamburg. Heute residieren die 21 aus aller Welt stammenden Richter hoch über der Elbe, mit Blick auf die Hafenkräne und Containerschiffe. Sie wurden bestellt, um die von mehr als 160 Staaten unterzeichnete internationale Seerechtskonvention auszulegen – und beschäftigen sich dabei unter anderem mit Fischereirechten und Staatsgrenzen auf See, mit Meeres-Bergbau und festgesetzten Schiffen.

Der deutsche Richter Rüdiger Wolfrum ist einer von vier Richtern, die bereits seit Mitte der 90er Jahre beim ITLOS (International Tribunal for the Law of the Sea) sind. Der emeritierte Professor aus Heidelberg war auch drei Jahre lang dessen Präsident und ist bis heute der einzige Deutsche, der dem ITLOS angehörte. Die übrigen Richter kommen aus Ländern wie dem Libanon oder Mexiko, Korea oder Island, der Karibik oder China. „Die Richterschaft ist vielfältig besetzt, nicht nur im Hinblick auf den nationalen Hintergrund, sondern auch auf die Berufe“, sagt Wolfrum. Beamte, Politiker, Diplomaten und Anwälte sind dort ebenso zu finden wie Richter und Professoren.

ITLOS: 25 Urteile in 20 Jahren

Der Internationale Seegerichtshof gehört zur UN-Familie, ist aber keine UN-Organisation. Staaten, die die internationale Seerechtskonvention ratifiziert haben, stellen den Etat von knapp 19 Millionen Euro. Die USA und die Türkei sind beispielsweise nicht dabei. In 20 Jahren hat der ITLOS 25 Urteile zu komplizierten Fragen des internationalen Seerechts gesprochen. Die Kontrahenten sind Staaten, die umfangreiche Schriftsätze austauschen, häufig geht es um wesentliche juristische Fragen des Völkerrechts.

ITLOS

Im für Richter Wolfrum „bislang größten“ Fall ging es um eine strittige Seegrenze zwischen Myanmar und Bangladesch – das Urteil vom Internationalen Seegerichtshof haben beide Länder schließlich exakt umgesetzt. Das war nur bei einem der 25 Urteile anders: Das Greenpeace-Schiff „Arctic Sunrise“, das 2013 von Russland nach der versuchten Besetzung einer Ölplattform im Nordmeer festgesetzt wurde, kam nicht gleich nach der Urteilsverkündung wieder frei. Russland akzeptierte die Zuständigkeit des ITLOS und somit auch dessen Urteil nicht.

Die beiden obersten Grundsätze, von denen sich der Internationale Seegerichtshof in seinen Urteilen stets habe leiten lassen, sind laut Richter Wolfrum die Verpflichtung der Staaten zur Kooperation und das Vorsorgeprinzip im Umweltschutz. Konfliktpotential biete in Zukunft unter anderem der durch den Klimawandel bedingte Anstieg des Meeresspiegels, da dieser neue Fragen zur Grenzziehung auf See aufwerfen könne. Herausforderungen für das Seerecht sieht der Richter auch in dem zurzeit noch in den Anfängen befindlichen Tiefsee-Bergbau.

 

Quelle: dpa
Fotos: © ITLOS Photo

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