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Die Lotsenbrüderschaft – Partner auf See und im Hafen
Veröffentlicht am 05.07.2015

Das Wort „Lotse“ kommt aus dem Englischen von „loadsman“, was so viel wie „Geleitsmann“ heißt. Ein Lotse geleitet also ein Schiff sicher in den oder aus dem Hafen. Oder, wie es das Deutsche Seelotsengesetz formuliert: „Seelotse ist, wer nach behördlicher Zulassung berufsmäßig auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Häfen oder über See Schiffe als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet.“ Mit ihrer detaillierten Ortskenntnis umschiffen Lotsen eventuelle Gefahren und Untiefen. Sie helfen dem Kapitän, der die betreffenden Gewässer möglicherweise noch nie befahren hat, das Ziel sicher zu erreichen – und das auch bei Sturm, Eis oder Nebel. Bei bestimmten Schiffsgrößen oder wenn schwierige Manöver gefahren werden müssen, kommt ein zweiter Lotse an Bord.

Organisation in Lotsenbrüderschaften

Die stets freiberuflich arbeitenden Lotsen sind in Lotsenbrüderschaften organisiert: sieben See-Lotsenbrüderschaften (Emden, Weser I, Weser II/Jade, Elbe, Nord-Ostsee-Kanal I, Nord-Ostsee-Kanal II, Kiel, Lübeck, Flensburg sowie Wismar, Rostock, Stralsund) und zwei Hafen-Lotsenbrüderschaften (Bremerhaven, Hamburg). Diese Lotsenbrüderschaften wiederum bilden die Bundeslotsenkammer. Als Berufsverband aller Lotsen wurde 1990 der Bundesverband der See- und Hafenlotsen gegründet.
Unterschiedliche Zuständigkeiten bilden die Grundlage für die Unterscheidung in Seelotsen und Hafenlotsen: Die deutschen Seeschifffahrtsstraßen unterliegen dem Bund, die einzelnen Häfen dagegen stehen unter Aufsicht der jeweiligen Kommune. In den meisten Fällen übt ein Seelotse auch die Funktion des Hafenlotsen aus. Ausnahmen: In Hamburg und Bremerhaven gibt es eigenständige Hafen-Lotsenbrüderschaften, die kommunalen Verordnungen unterliegen und nicht dem Seelotsgesetz (SeeLG).

Lotsendienst muss sichergestellt sein

Die wichtigste Anforderung an die Lotsenbrüderschaften ist die „ständige Verfügbarkeit“: Es muss sichergestellt sein, dass jedes Schiff einen Lotsen erhält – und zwar innerhalb der in der Lotsverordnung vorgeschriebenen Zeit. Im Zuge des derzeitig herrschenden Nachwuchsmangels eine echte Herausforderung. Dabei sind die Verdienstaussichten für angehende Lotsen gut: Das Gehalt ist an den Heuertarif eines Kapitäns auf großer Fahrt angelehnt.
Offiziell beraten die ortskundigen Hafenlotsen den Kapitän bei der Fahrt durch den Hafen, tatsächlich aber übernehmen sie aber für diese Zeit das Kommando auf der Brücke. Dies ist eine Grundvoraussetzung für den Lotsenberuf: Jeder Seelotse und jeder Hafenlotse besitzt das Kapitänspatent, ist für eine Netto-Fahrtzeit von zwei Jahren Kapitän eines Seeschiffs gewesen und hat anschließend eine achtmonatige Lotsenausbildung absolviert. Doch auch regelmäßige Weiterbildungen sind für Lotsen Pflicht. Die Strömungen des Untergrunds verändern sich ständig, die Lotsen müssen sich alles genauestens einprägen. Trotz GPS und elektronischer Seekarten sind also die speziellen Erfahrungen und Ortskenntnisse der Lotsen weiterhin vonnöten.

lotsenreviere

Grafik © Bundeslotsenkammer

Lotsenbrüderschaften blicken auf lange Tradition zurück

Historische Quellen belegen, dass bereits im 13. Jahrhundert ortskundige Fischer die Aufgabe eines Lotsen wahrgenommen haben: Das Lübsche Schiffs- und Seerecht erwähnt einen Lotsen auf der Trave erstmals im Jahr 1299. Die älteste Lotsordnung Deutschlands tritt im Jahr 1656 in Kraft – die „Hamburger Pilotage Ordnung“. 1784 wird an der Ostseeküste bei Bülk nahe Kiel die erste staatliche Lotsenstation eröffnet. Seit 1954 schließlich gibt es das heute bekannte Seelotsgesetz – Ergebnis einer jahrhundertelangen Entwicklung.

Quelle: DVV

Bild oben: pixabay.com

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