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Neue Richtlinien verpflichten zum Containerwiegen
Veröffentlicht am 08.04.2016

Aufgrund veränderter SOLAS-Richtlinien, einer UN-Konvention zur Schiffssicherheit, sind Verlader bzw. ihre Spediteure seit dem 1. Juli 2016 gesetzlich verpflichtet, Angaben über das Bruttocontainergewicht je nach Fahrtgebiet 24 bis 48 Stunden vor Schiffsankunft zu übermitteln. Eine schiffsseitige Verladung darf erst dann erfolgen, wenn den Hafenterminals das von den Carriern verifizierte Containergewicht vorliegt.

Zur Gewichtsermittlung können zwei alternative Messmethoden genutzt werden. Zum einen kann der vollständig gepackte und versiegelte Container gewogen und zum anderen das Gewicht durch Addition von Containertara (Differenz zwischen dem Gesamtgewicht und dem Reingewicht), Ladung und Verpackungs- und Staumaterialien ermittelt werden. Neben dem Bruttocontainergewicht muss auch die verantwortliche Person gemeldet werden. Damit der Carrier beide Angaben zuordnen kann, sind zudem Angaben über Buchungs- und Containernummer nötig.

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Übermittelt werden muss das verifizierte Bruttocontainergewicht

Möglichkeiten für die Übermittlung des verifizierten Bruttocontainergewichts bieten neben den Reedereien auch verschiedenen Dienstleister an, darunter etwa der Software- und IT-Spezialist Dakosy. Der Dienstleister rät jedem Unternehmen, das von den neuen SOLAS-Richtlinien betroffen ist, zuerst hausintern zu prüfen, wie die geänderten gesetzlichen Anforderungen organisatorisch umgesetzt werden können. Im Anschluss sei dann zu entscheiden, auf welchem Wege die Daten elektronisch an den Carrier übermittelt werden sollen. Da dies vielen Kunden offenbar noch unklar ist, hat beispielsweise die Reederei MOL dazu eigens eine Informationsbroschüre (Download-PDF) veröffentlicht, die die meistgestellten Fragen beantworten soll.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat angekündigt, eine einfache, unbürokratische Umsetzung der maßgeblichen internationalen Vorschriften vorzunehmen und dabei auch die Verfahrensweisen in den EU-Nachbarstaaten zu berücksichtigen, um Wettbewerbsgleichheit in den europäischen Seehäfen der Nordrange zu wahren. Als zuständige Behörde im Sinne der SOLAS-Regelung soll die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) benannt werden.

Containerwiegen: ZDS begrüßt Einstieg in die nationale Umsetzung

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßt den Einstieg in die nationale Umsetzung im Hinblick auf die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für die Containerterminals und die weiteren Wirtschaftsbeteiligten. Der Spitzenverband der deutschen Seehafenunternehmen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gerade die Containerterminals mit ihrer strategischen Schnittstellenfunktion zwischen den Wirtschaftsbeteiligten einen bestimmten zeitlichen Vorlauf zur Implementierung und Optimierung der notwendigen Vorbereitungsprozesse benötigen. Ferner müsse es für die Berechnungsmethode unkomplizierte behördliche Festlegungen geben, damit sowohl die Terminals als auch ihre Packbetriebe klare und verlässliche Vorgaben haben.

Grundsätzliche Zweifel an den neuen SOLAS-Richtlinien kommen derweil unter anderem aus den USA, wie Port Technology International (PTI) mit Verweis auf einen Artikel im Journal of Commerce berichtet. Demnach werde infrage gestellt, ob die Neuregelung überhaupt verpflichtend sei.

Hilfreiche Informationen zum Containerwiegen gibt es auch auf einer neuen Themenwebsite der DVZ.

Quellen: Dakosy, ZDS, MOL, PTI
Foto: © pixabay.com

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