Home

Info

w

Kontakt

Mehr Container für Deutschland

Home

Info

Info

w

Kontakt

Gericht: Planungen für Weservertiefung rechtswidrig
Veröffentlicht am 18.12.2016

+++ UPDATE: Nach Auswertung der Urteilsbegründung und unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse aus den zwischenzeitlich fortgeführten Planungen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 19. Dezember 2016 bekannt gegeben, das Projekt Unterweser Süd (Brake bis Bremen) zu Gunsten einer schnelleren und rechtssicheren Umsetzung der beiden Projekte Außenweser (von See bis Bremerhaven) und Unterweser Nord (Bremerhaven bis Brake) zurückzustellen. „Die Entscheidung dient der Verfahrensbeschleunigung zum Wohle der Hafenstandorte Bremerhaven, Nordenham und Brake. Damit will der Bund den zügigen Ausbau dieser Abschnitte realisieren und für Investitionssicherheit der Wirtschaft sorgen“, erklärte Verkehrsstaatsekretär Enak Ferlemann in einer Mitteilung. Unabhängig davon sei die Fahrrinnenanpassung Unterweser Süd fester Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030. „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“, so Ferlemann. +++

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Weser für rechtswidrig erklärt. Das Urteil wurde am 12. September 2016 bekanntgegeben, Klage hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eingereicht. Die Weservertiefung hat zum Ziel, für eine bessere Erreichbarkeit der Häfen Bremerhaven, Brake und Bremen zu sorgen. Laut Bundesverwaltungsgericht verstößt der Planfeststellungsbeschluss gegen Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Vorschriften zum Schutz Europäischer Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete (spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz), wasserrechtliche Vorschriften und das fachplanungsrechtliche Abwägungsgebot.

Weservertiefung: Fachplanerische Fehleinschätzung bemängelt

Insbesondere habe die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest als Planfeststellungsbehörde verkannt, dass die Planung drei selbständige Vorhaben im Sinne des Fachplanungsrechts umfasst:  die Vertiefung der Außenweser einschließlich der hafenbezogenen Wendestelle, die Vertiefung der Unterweser von Bremerhaven bis Brake und die Vertiefung der Unterweser von Brake bis Bremen. Dabei handele es sich um einzelne Maßnahmen, die verschiedene Ziele verfolgten und die unabhängig voneinander verwirklicht werden könnten, ohne dass das Ziel einer Maßnahme durch Verzicht auf die anderen vereitelt würde. Die geplante Weservertiefung als ein einziges Gesamtvorhaben zu betrachten, sei eine Fehleinschätzung der Behörde.

BUND fordert „völlige Neubewertung“ – auch
bei umstrittener Elbvertiefung

Der BUND bezeichnet das Urteil zur Weservertiefung als großen Erfolg für den Gewässerschutz. „Wir freuen uns, dass das Bundesverwaltungsgericht die Weservertiefung für rechtsfehlerhaft und nicht vollziehbar erklärt hat“, so BUND-Sprecher Martin Rode. Die Umweltschutzorganisation fordert nun eine völlige Neubewertung der Vertiefungswünsche an Weser, Elbe und Ems. „Es kann nun nicht mehr länger die Ökologie des Flusses dem angeblichen Diktat immer größerer Schiffe geopfert werden“, sagt Rode.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde der Planfeststellungsbeschluss nicht gänzlich aufgehoben, da die festgestellten Mängel durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden könnten. In der derzeitigen Form sind die Planungen jedoch rechtswidrig und eine Weservertiefung somit nicht vollziehbar. Bremens Hafensenator Martin Günthner geht davon aus, dass die geplante Weservertiefung weiterhin erreichbar ist. „Die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellten Mängel sind insgesamt heilbar“, teilte er mit. Nun sei der Bund als Vorhabensträger gefordert, die Mängel durch eine Aufsplittung der Planverfahren zügig zu beheben.

 

Quellen: Bundesverwaltungsgericht, BUND, Bremer Senat, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Foto: © Eurogate

Diesen Beitrag teilen

Schiffspositionen

Verfolgen Sie die „dicken Pötte“ live auf unserer interaktiven Karte.

Unsere neuesten Artikel

Weitere Artikel aus dieser Rubrik