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Küstenländer wollen Hafenplanungen beschleunigen
Veröffentlicht am 21.02.2019

Die norddeutschen Küstenländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben im Februar 2019 einen Antrag für ein Gesetz in den Bundesrat eingebracht, das zur Beschleunigung von Hafenplanungen beitragen soll – das sogenannte Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz.

Ziel des Antrags ist die Ergänzung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), auf dessen Basis eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren für die Errichtung, Erweiterung oder Änderung von Häfen, die für Wasserfahrzeuge mit mehr als 1.350 Tonnen Tragfähigkeit zugänglich sind, eingeführt werden soll. Dadurch soll die Verfahrensdauer abgekürzt und gleichzeitig die Verwaltungsgerichtsbarkeit von Prozessen entlastet werden, die sonst regelmäßig zwei gerichtliche Instanzen mit einer teilweisen Wiederholung umfangreicher Beweisaufnahmen ausfüllten.

Der Hintergrund der Gesetzesinitiative ist, dass für die gerichtliche Überprüfung von Zulassungsentscheidungen für große Infrastrukturprojekte angesichts der Komplexität und des Umfangs der Verfahren die Oberverwaltungsgerichte oder das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig sind. Darunter fallen Energieleitungen, Großkraftwerke, Eisenbahnen, Flughäfen sowie Bundesfern- und Bundeswasserstraßen. Für den Bau bzw. Ausbau von Häfen gilt dies gemäß VwGO jedoch nur dann, wenn das Vorhaben mit dem Ausbau einer Bundeswasserstraße einhergeht. Für nach Wasserrecht planfeststellungsbedürftige reine Hafenprojekte bleibt es bei der Eingangszuständigkeit des Verwaltungsgerichts.

Beurteilung von Hafenprojekte bisher nur nach Zweck, nicht nach Komplexität

Demnach beurteilt sich die Zuständigkeit des Gerichtes in der ersten Instanz nicht nach Komplexität, Größe oder infrastruktureller Bedeutung des Projekts, sondern nur danach, ob der Zweck einer Änderung der Verkehrsfunktion einer Bundeswasserstraße durch wasserbauliche Maßnahmen dient. Nach Ansicht der Antragsteller erscheint dies nicht sachgerecht, denn häufig würden Hafenprojekte nach Wasserrecht planfestgestellt und sich eine gerichtliche Überprüfung der meist überaus komplexen Fragen über drei Instanzen anschließen könne. Als Beispiele dienen hier beispielsweise die Hafenerweiterung Hamburg-Altenwerder oder der Offshore-Terminal Bremerhaven. Angesichts der großen infrastrukturellen und verkehrspolitischen Bedeutung der größeren Häfen sollte nach Meinung der Antragssteller auch für nach Wasserrecht planfestgestellte Hafenprojekte eine Eingangszuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts eingeführt werden.

Unterstützt werden die Pläne auch von vom Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS), der den Antrag der Küstenländer als Beitrag zur dringend erforderlichen Planungsbeschleunigung für Infrastrukturprojekte und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hafenwirtschaft begrüßt.

Quelle: ZDS
Foto: Pixabay

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