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ZDS begrüßt Anpassung der Einfuhrumsatzsteuer
Veröffentlicht am 09.07.2020

Der Koalitionsausschuss hat eine wichtige Anpassung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer beschlossen. Demnach wird die Fälligkeit der Umsatzsteuer für Einfuhren aus EU-Drittstaaten auf den jeweils 26. Tag des Folgemonats der Einfuhr verschoben. Das erhoffte Ergebnis: ein Liquiditätseffekt von rund fünf Milliarden Euro für Unternehmen in ganz Deutschland sowie ein „level playing field“ gegenüber vielen europäischen Nachbarn. Der Beschluss stellt eine zentrale Maßnahme zur Stärkung der Konjunktur und zur Bewältigung der COVID-19-Krise dar.

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßt diesen Beschluss. Mit einer vom ZDS organisierten Koalition von Bundesverbänden, Kammern und Unternehmen setze sich der ZDS seit Langem für eine Optimierung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer ein, heißt es in einer Stellungnahme. Denn das bisherige Verfahren bedeute einen erheblichen Nachteil für Seehäfen, Flughäfen und Importeure am Standort Deutschland. Der Grund dafür ist, dass bei einer Einfuhr von Waren aus EU-Drittstaaten über deutsche See- und Flughäfen die Steuer früher fällig wird als bei einer Einfuhr über ausländische Standorte wie Rotterdam oder Antwerpen.

Annäherung an europäischen Standard

Mit der Anpassung der Fälligkeiten nähere sich Deutschland „nun endlich dem europäischen Standard, der mit dem so genannten Verrechnungsmodell nicht nur auf andere Fristen, sondern auch auf andere Verfahrensweisen abzielt“, so der ZDS. Zuletzt hatte sich Großbritannien als Brexit- und COVID-Konjunkturmaßnahme dem Verrechnungsmodell angeschlossen. Ziel des ZDS bleibe die Einführung des Verrechnungsmodells in Deutschland.

Auch weitere Regelungen werden vom ZDS begrüßt. Dazu gehören die verlässliche Regelung für den weiteren Bezug von Kurzarbeitergeld auch ab 1. Januar 2021, die angestrebte Stabilisierung der EEG-Umlage sowie die Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent.

Weitere für die deutschen Seehafenbetriebe wichtige Beschlüsse betreffen die Stärkung der zukünftigen Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch 6G, den Glasfaser-Breitbandausbau, die Innovationsförderung für die maritime Wirtschaft sowie die weitere Modernisierung der Hinterlandsverkehrsträger Bahn, LKW und Binnenschifffahrt.

Quelle: ZDS
Foto: Pixabay

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