Home

Info

w

Kontakt

Mehr Container für Deutschland

Home

Info

Info

w

Kontakt

Bund startet Förderung von Land- und Bordstromanlagen
Veröffentlicht am 07.05.2020

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bietet ab sofort eine Förderung für umweltfreundliche Bordstromsysteme von See- und Binnenschiffen an. Im Rahmen des Förderprogramms BordstromTech werden auch mobile, containerisierte, rollende und schwimmende Landstromsysteme mit Investitionszuschüssen unterstützt, teilt das Ministerium mit. Ziel des Programms ist es, Investitionen in alternative Technologien zur umweltfreundlichen Bordstrom- und mobilen Landstromversorgung stärker voranzutreiben. Damit sollen Belastungen durch Schiffsemissionen in deutschen See- und Binnenhäfen reduziert werden.

Laut Förderrichtlinie liegt die Förderquote für Bordstromsysteme bei insgesamt 40 Prozent. Bei kleineren Unternehmen steigt sie auf bis zu 60 Prozent, während Landstromanlagen mit 80 Prozent gefördert werden. Maximal können Seehäfen fünf Millionen Euro Fördergelder abrufen, für Binnenhäfen stehen maximal 2 Millionen Euro bereit. Bei Inanspruchnahme ist eine Nutzung fünf Jahre lang zu gewährleisten, heißt es in der Förderrichtlinie. Im Bundeshaushalt 2020 sind für die Förderung 5 Millionen Euro vorgesehen. In den Jahren bis 2023 sind es noch einmal insgesamt 4 Millionen Euro. Die Haushaltsmittel zur Technologieförderung entstammen der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung (MKS).

Der Parlamentarische Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann (CDU) sagt dazu: „Ein umweltfreundlicher Schiffsbetrieb im Hafen ist umso wichtiger, da sich viele Häfen im Zentrum urbaner Räume befinden.“ Außerdem leisteten laut Ferlemann emissionsarme Bordstromanlagen einen wesentlichen Beitrag für mehr Akzeptanz und saubere Luft im Hafen und den umliegenden Gebieten.

Das BordstromTech-Förderprogramm gewährt dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zufolge Investitionszuschüsse zur Ertüchtigung von See- und Binnenschiffen für die Landstromnutzung, zur Bordstromerzeugung aus alternativen Energiequellen oder für die Beschaffung mobiler Landstromsysteme in See- und Binnenhäfen. Die Gelder sind bestimmt für alle Unternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts in der Schifffahrt und Hafenwirtschaft. Die Antragsfrist läuft bis zum 30. September 2022.

Sämtliche Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) abrufbar.

Quelle: NOW GmbH
Foto: JadeWeserPort

Diesen Beitrag teilen

Schiffspositionen

Verfolgen Sie die „dicken Pötte“ live auf unserer interaktiven Karte.

Unsere neuesten Artikel

Weitere Artikel aus dieser Rubrik