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Verbesserte Rahmenbedingungen für Landstrom in Häfen
Veröffentlicht am 19.07.2018

Die Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer ist überzeugt, dass Schiffsemissionen in den nächsten Jahren wesentlich reduziert werden müssen. Kurzfristig seien Förderprogramme und verbesserte Rahmenbedingungen für Landstrom in Häfen erforderlich, damit die Schifffahrt ihren Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Erreichen der Klimaziele leisten kann. So heißt es in einem aktuellen Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz. Ferner müssten konkrete Maßnahmen dafür identifiziert werden, wie Landstrom für die deutschen Häfen flächendeckend zur Verfügung gestellt werden soll. Auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absenkung der EEG-Umlage müsse zeitnah erfolgen, um erforderliche Investitionsentscheidungen zugunsten von Landstrom sowohl land- als auch wasserseitig zu treffen.

Durch die Nutzung von Landstrom kann bei Schiffen die Verwendung fossiler Kraftstoffe während der Liegezeiten ersetzt werden. Dies führt zu einer Verringerung der schiffsbedingten Emissionen in den Häfen. Im April 2018 hat der Ausschuss für Meeresschutz (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) eine erste Strategie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen von Schiffen verabschiedet, um die Treibhausgasemissionen der internationalen Schifffahrt bis 2050 im Vergleich zu 2008 insgesamt um mindestens 50 Prozent zu reduzieren. Gleichzeitig wird angestrebt, sie vollständig zu vermeiden. Richtlinie 2014/94/EU fordert in Artikel 4 Absatz 5 die Einrichtung von landseitiger Stromversorgung in See- und Binnenhäfen bis zum 31. Dezember 2025, sofern eine Nachfrage besteht und ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis nachgewiesen wird.

Landstrom in Häfen soll wirtschaftlich attraktiver werden

Im Vergleich zur emissionsintensiven Bordstromproduktion stehen der Nachfrage unter den aktuellen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen unverhältnismäßig hohe Kosten der Landstromversorgung entgegen. Landstrom muss wirtschaftlich attraktiver werden, wozu es einer wirtschaftlichen Gleichstellung bedarf, heißt es in der Begründung des Beschlusses der Wirtschafsministerkonferenz. Damit würde der Ausbau der Infrastruktur wirtschaftlich attraktiv und eine flächendeckende Versorgung mit Landstrom, der auch Gegenstand der Maritimen Agenda 2025 ist, möglich.

Die Landstromanlage am Cruise Center Altona wird von der HPA-Tochter Cruise Gate Hamburg betrieben.

Die Landstromanlage am Cruise Center Altona wird von der HPA-Tochter Cruise Gate Hamburg betrieben.

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßt die Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer zur Landstromnutzung.

 
Quellen: Wirtschaftsministerkonferenz, ZDS
Fotos: HPA/Christian Bruch

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