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eDeclaration erleichtert elektronische Hafenanmeldung
Veröffentlicht am 15.03.2017

Schiffseigner, Reedereien, Makler und Kapitäne sind laut EU-Richtlinie 2010/65 dazu verpflichtet, Schiffsanläufe in europäischen Häfen sowie den Transit durch den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) elektronisch an die zuständigen Behörden zu melden. Damit sollen die Anmeldeverfahren vereinfacht, Meldeformalitäten vereinheitlicht und elektronisch übermittelte Daten an zentraler Stelle gebündelt werden.

Seit dem 1. Juni 2015 gelten für alle Häfen innerhalb der EU die gleichen hoheitlichen Meldeverpflichtungen. Sie müssen elektronisch erfasst und an das jeweilige National Single Window, ein zentrales elektronisches Fenster für alle Meldeformalitäten, übermittelt wer­den. Die Meldungen können direkt oder über zertifi­zierte Provider gesendet werden. Zu diesen Providern zählt das Hamburger Softwarehaus Dakosy, das ein spezielles Portal für Hafenanmeldungen entwickelt hat. Über das digitale Meldeportal eDeclaration sind seit seiner Einführung Mitte 2015 bereits mehr als 33.000 Schiffe abgefertigt worden.

Elektronische Hafenanmeldung:
Das gilt es zu beachten

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Der Arbeitsprozess habe sich für die Meldeverpflichteten mit der Einführung von eDeclaration verschlankt, teilt Dakosy mit. Mehr als 50 namhafte Unternehmen würden das Portal inzwischen nutzen. Die elektronische Hafenanmeldung erlöse die Anwender von vielen Mehrfacherfassungen und den damit verbundenen Fehlerquellen. Stammdaten wie der Name des Kapitäns, des Schiffs und des Anlaufhafens müssten nur noch einmal abgegeben werden. Für jeden Hafenanlauf/Transit (NOK) gebe es nun eine Anlaufreferenz (Visit-ID/Transit-ID) als eindeutigen Schlüssel. „Zusätzlich lassen sich Daten vorbelegen. Mit der Angabe der IMO-Nummer des Schiffs erscheinen automatisch die dazugehörigen Informationen“, sagt Anne Ebeling, Produktmanagerin bei Dakosy. Nicht zuletzt spare die digitale Meldung auch Papier und schone die Umwelt.

„Durch die Digitalisierung der Hafenanmeldung, die als Pflichtumstellung begann, profitieren heute zahlreiche Behörden und Meldeverpflichtete aus Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern“, erklärt Dakosy-Vorstand Dieter Spark. Die Vorgaben der EU seien damit erfolgreich umgesetzt worden.

 

Quellen: Dakosy, BMVI
Abbildung: © Dakosy
Symbolfoto: © pixabay.com

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