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IHK Nord: CETA-Vertrag Vorbild für neues Schifffahrtsabkommen nach Brexit
Veröffentlicht am 10.04.2018

Die IHK Nord fordert in einem Arbeitspapier zum Seeverkehr hinsichtlich der zweiten Phase der Brexit-Verhandlungen ein neues Schifffahrtsabkommen zwischen Großbritannien und der EU. Der Zusammenschluss von zwölf norddeutschen Industrie- und Handelskammern sieht dabei den im September 2017 in Kraft getretenen CETA-Vertrag mit Kanada als sehr gut geeignete Vorlage für die zukünftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich.

Brexit erfordert neues Schifffahrtsabkommen

Nach Meinung der IHK Nord entstünden nach dem Austritt Großbritanniens aus Sicht der EU rechtliche Probleme insbesondere bei innerstaatlichen Transporten durch Schiffe unter fremder Flagge, auch genannt. Aktuell hätten Frachter mit deutscher Flagge oder der eines anderen EU-Staates das Recht, Ladung in den Häfen Englands aufzunehmen und zu einem anderen englischen Hafen zu transportieren. Auch Schiffen mit englischer Flagge stünde dieses Recht bislang zu. Gert Stuke, Vorsitzender der IHK Nord, erklärt: „Wenn Großbritannien die Europäische Union verlässt, wäre die Seekabotage durch die entsprechende EU-Verordnung nicht mehr gedeckt.“

Die Befürchtung der Kammern bestehe darin, dass es zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der europäischen Short-Sea-Verkehre kommen könnte, sollte Großbritannien ungeregelt aus der EU austreten. Stuke fordert hier Klarheit und erklärt, dass ein Schifffahrtsabkommen nach der Übergangszeit bis Ende 2020 auch Teil eines Freihandelsvertrages zwischen der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs sein könne. „Die CETA-Abmachung mit Kanada dient als gutes Vorbild: Ein ganzes Kapitel widmet sich dort dem freien Seeverkehr“, so der IHK Nord Vorsitzende.

Regelungen im Klimaschutz durch die IMO gefordert

Auch könnten die unterschiedlichen Umweltstandards der Hafenwirtschaft in Zukunft Probleme bereiten. Die EU habe vor, ab dem Jahr 2023 den europäischen Emissionshandel auf den Seeverkehr anzuwenden, sollte die Internationale Schifffahrtsorganisation IMO bis dahin keine adäquate Regelung getroffen haben. Großbritannien wäre im Falle des Brexits dann nicht Teil der Abmachungen, was wegen der damit einhergehenden höheren Anlaufkosten den Wettbewerb zulasten der deutschen Seehäfen verzerren könnte – insbesondere bei den großen Überseelinien. Da die Schifffahrt ein globales Geschäft sei, fordert Stuke von Brüssel, beim Umwelt- und Klimaschutz keine Alleingänge zu starten und stattdessen auf internationale Lösungen der IMO zu setzen.

 

Quelle: IHK Nord
Bilder: Pixabay

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