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Foto: JadeWeserPort
Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) hat einen 10-Punkte-Plan veröffentlicht. Demnach sollen Seehäfen als Testfelder für eine integrierte Sicherheitsarchitektur dienen.
Foto: JadeWeserPort
ZDS schlägt Seehäfen als Testfelder für Drohnenabwehr vor
Veröffentlicht am 18.08.2026

Demnach sollen Seehäfen als Testfelder für eine integrierte Sicherheitsarchitektur dienen. Nach Ansicht des ZDS eignen sich die Häfen dafür besonders, da dort Energieversorgung, internationale Lieferketten, Industrie, ziviler Verkehr und militärische Logistik aufeinandertreffen. Zugleich sind Bund, Länder, Kommunen, Sicherheitsbehörden, Bundeswehr und private Betreiber beteiligt.

„Die jüngsten Vorfälle zeigen: Drohnen erkennen zu können, reicht nicht. Entscheidend ist, dass im Ernstfall innerhalb kürzester Zeit klar ist, wer bewertet, wer entscheidet und wer handelt. Seehäfen sind dafür der anspruchsvollste Praxistest: Wenn eine integrierte Drohnenabwehr hier funktioniert, kann sie zur Blaupause für den Schutz kritischer Infrastruktur in ganz Deutschland werden“,

erläutert Florian Keisinger, Hauptgeschäftsführer des ZDS.

Drei zentrale Handlungsfelder

Der Verband sieht zunächst Handlungsbedarf bei den Zuständigkeiten und Reaktionsketten. Detektion, Lagebewertung, Entscheidung und Abwehr müssten in einem gemeinsamen Lagebild zusammenlaufen. Dafür seien verbindliche Verfahren und staatliche Leitstellen erforderlich. Diese müssten im Ernstfall schnell entscheiden können.

Zudem müsse die Drohnenabwehr Luft und Wasser gemeinsam berücksichtigen. Neben Flug- und Überwasserdrohnen sollten auch Unterwasserdrohnen in Schutzkonzepte, Sensorik und Lagebilder einbezogen werden. Seehäfen böten die Möglichkeit, eine solche integrierte Abwehr praktisch zu erproben.

Darüber hinaus fordert der ZDS eine klare Aufgabenteilung zwischen Staat und Betreibern. Das staatliche Gewaltmonopol müsse bei eingriffsintensiven Maßnahmen erhalten bleiben. Gleichzeitig werde der Staat voraussichtlich nicht jede kritische Infrastruktur jederzeit vollständig schützen können. Betreiber müssten deshalb rechtlich, technisch und finanziell dazu befähigt werden, innerhalb klarer Grenzen niedrigschwellige Schutz- und Abwehrmaßnahmen selbst umzusetzen.

„Wir brauchen keine Diskussion darüber, ob Staat oder Wirtschaft für Sicherheit verantwortlich sind. Wir brauchen eine Sicherheitsarchitektur, in der beide ihre Aufgaben kennen und im Ernstfall sofort handlungsfähig sind“,

so Keisinger. Der ZDS schlägt vor, gemeinsam mit Bund, Ländern, Sicherheitsbehörden und Bundeswehr Pilotregionen in deutschen Seehäfen einzurichten. Dort könnten Technologien, gemeinsame Lagebilder, Zuständigkeitsmodelle und konkrete Einsatzkonzepte unter realen Bedingungen getestet werden. Erfolgreiche Ansätze könnten anschließend auf Flughäfen, Energieanlagen und weitere kritische Infrastrukturen übertragen werden.

Der vollständige 10-Punkte-Plan enthält Vorschläge zu klaren Zuständigkeiten, vernetzter Sensorik, staatlichen Leitstellen, KI-gestützten Systemen, Pilotregionen und einem Investitionsprogramm für den KRITIS-Schutz.

Der 10-Punkte-Plan des ZDS zur Drohnenabwehr steht zum Download bereit.

Quelle: ZDS

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