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Foto: Vecstock/freepik
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GVO: Reeder verlieren Privilegien im Container-Linienverkehr
Veröffentlicht am 12.10.2023

Die EU-Kommission hat entschieden, dass die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für Reederkonsortien nicht erneut verlängert wird. Damit müssen sich Container-Linienreedereien ab dem 25. April 2024 wieder an die üblichen EU-Wettbewerbsvorschriften halten, wenn sie mit anderen Carriern kooperieren. Die Ausnahme von Teilen des Wettbewerbsrechts bringe keine Vorteile mehr für den Wettbewerb im Container-Seeverkehr, heißt es in der Begründung der kommission. Auch hätten kleinere Carrier die GVO zuletzt nicht mehr nutzen können, um untereinander zu kooperieren und alternative Angebote in Konkurrenz zu den großen Reedereien anzubieten.

In der für den europäischen und den Welthandel entscheidend wichtigen Schifffahrtsbranche habe es bedeutende strukturelle Veränderungen gegeben, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders, der von der vorübergehend aus der Kommission ausgeschiedenen Margrethe Vestager die Zuständigkeit für Wettbewerbspolitik übernommen hat. Er nannte Konsolidierungsprozesse, die Bildung globaler Allianzen und vertikale Integration. „Diese neuen Marktbedingungen waren während der Corona-Pandemie klar zu erkennen“, erklärte Reynders. „Unsere Evaluierung hat ergeben, dass eine spezielle Gruppenfreistellung für Schifffahrtslinien unter diesen neuen Marktbedingungen nicht mehr angemessen ist.“

Angesichts der kleinen Zahl und des Profils der Reederkonsortien, die unter die GVO fielen, biete diese den Beteiligten nur begrenzte Möglichkeiten, Kosten bei der Befolgung der EU-Rechtsvorschriften zu sparen, begründete die Kommission ihre Entscheidung weiter. Die Regelung spiele daher nur noch eine zweitrangige Rolle für den Entschluss, mit anderen Reedereien zusammenzuarbeiten. Eine Kooperation sei auch künftig nicht verboten, betonte die Kommission, unterliege aber dem normalen Wettbewerbsrecht, etwa was Absprachen angeht.

Die GVO für Reederkonsortien wurde 2009 eingeführt und 2014 sowie 2020 jeweils verlängert. Die Regeln sollen den Carriern Größenvorteile verschaffen und eine bessere Auslastung ihrer Schiffskapazitäten ermöglichen. Solche Privilegien können laut EU-Vertrag im Einklang mit den Binnenmarktregeln stehen, sofern auch Kunden der Reeder und Verbraucher von den wirtschaftlichen Vorteilen profitieren.

Hafenverbände fordern genaues Hinsehen

„Die Entscheidung der EU-Kommission ist ein erster wichtiger Schritt, um die Linienschifffahrt zu normalisieren“, sagte Daniel Hosseus, Geschäftsführer des ZDS. „Damit endet aber nicht die Zeit der großen Reederei-Allianzen, die sich mit mehr als 30 Prozent Marktanteil in vielen Fahrtgebieten seit langem außerhalb des heute gekippten Rechtsrahmens bewegen. Daher fordert der ZDS in einem nächsten Schritt, dass die Kommission geltendes Wettbewerbsrecht nun auch konsequent durchsetzt.“ Quelle: EU-Kommission/DVZ

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