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EU einigt sich auf Verordnung über alternative Schiffstreibstoffe
Veröffentlicht am 30.03.2023

Unterhändler des Europäischem Parlaments sowie der EU-Ratspräsidentschaft haben sich auf eine Verordnung über alternative Schiffstreibstoffe (FuelEU Maritime) geeinigt. Demnach müssen große Schiffe mit einer Bruttoraumzahl über 5.000 in der EU künftig mit weniger klimaschädlichen Treibstoffen fahren. Dabei muss die Treibhausgasintensität der eingesetzten Kraftstoffe ab 2025 bis 2050 schrittweise immer weiter reduziert werden. Ab 2034 ist darüber hinaus eine verpflichtende Mindestquote von E-Fuels von 2 Prozent vorgesehen.

Die Subquote für E-Fuels hat das Parlament gegen die Mitgliedstaaten durchgesetzt, soll aber erst vier Jahre später Pflicht werden als ursprünglich vom EP geplant. Bedingung ist zudem, dass die EU-Kommission bei einer Überprüfung 2030 feststellt, dass der Anteil der erneuerbaren Treibstoffe nicht-biologischen Ursprungs (nach der englischen Bezeichnung mit RFNBO abgekürzt) weniger als 1 Prozent des Treibstoffmixes ausmacht.

Kritik an Sub-Quote für E-Fuels

Der Interessensverband E-Fuel Alliance kritisierte, dass die Sub-Quote gering sei und außer durch E-Fuels auch durch „kohlenstoffarme“ Kraftstoffe wie Flüssigerdgas (LNG) und Biotreibstoffe erfüllt werden dürfe. „Je mehr Energieträger für die Erfüllung einer Quote zugelassen werden, desto höher müssen die Ziele sein“, sagte Monika Griefahn, Vorsitzende der E-Fuel Alliance. „Diese Einigung bietet der Branche weiterhin zu wenig Planungs- und Investitionssicherheit“. Auch die europäische Umweltorganisation Transport & Environment hat mehrfach vor einem „beunruhigenden“ Umstieg auf LNG als Schiffstreibstoff gewarnt und fordert, Schlupflöcher für LNG und Biokraftstoffe bei der nächsten Überarbeitung des Gesetzes zu schließen.

Schiffsbetreiber werden mit der Verordnung verpflichtet, die Treibhausgasintensität der eingesetzten Kraftstoffe immer weiter zu reduzieren. Als Vergleichsmarke dient dabei der Wert aus dem Jahr 2020 von 91,16 Gramm Kohlendioxid pro Megajoule (MJ). 2025 muss dieser Wert um mindestens 2 Prozent niedriger liegen, 2030 um 6 Prozent, ab 2035 um 14,5 Prozent, 2040 um 31 Prozent, 2045 um 62 Prozent und 2050 soll die Reduktion schließlich 80 Prozent betragen. Die Kommission hatte einen Pfad vorgeschlagen, der von 2 Prozent im Jahr 2025 bis 75 Prozent im Jahr 2050 reichte.

Landstrompflicht in großen Häfen ab 2030

Ab 2030 müssen Container- und Passagierschiffe ihren gesamten Strombedarf durch Landstrom decken, wenn sie in großen EU-Häfen am Kai liegen. Für die anderen EU-Häfen soll diese Pflicht laut Parlament ab 2035 gelten, „wenn diese Häfen über Landstrom verfügen“. Ausnahmen von der Landstrompflicht gibt es bei Aufenthalten von weniger als zwei Stunden, wenn Schiffe Null-Emissions-Technologien an Bord nutzen oder in Notfällen.

Der Europäische Schiffseignerverband ECSA sieht in der Einigung ein „starkes politisches Signal“, das der Branche eine Leitlinie gibt, welche Treibstoffe in Zukunft eingesetzt werden können. Um die EU-Klimaschutzziele zu erreichen, müsse die Produktion nachhaltiger Schiffstreibstoffe angekurbelt werden. „Wir rufen Europaparlament und EU-Ministerrat auf, in den laufenden Verhandlungen über eine neue EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien verbindliche Ziele für die Hersteller von sauberen Schiffstreibstoffen festzulegen“, sagte ECSA-Generalsekretär Sotiris Raptis.

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