Die jüngste Elbvertiefung wurde über 20 Jahre geplant und soll rund 800 Millionen Euro kosten. Jetzt könnte sie jedoch an der Verschlickung des Hamburger Hafens scheitern. Dies geht aus einer internen Präsentation der Hamburger Hafenbehörde HPA hervor. Die Wochenzeitung „Die Zeit“ zitiert: Sollte das Problem nicht bald gelöst sein, könne im kommenden Jahr „keine Verkehrsfreigabe für die neuen Solltiefen erfolgen. Der Hintergrund ist, dass für die Verklappung des Schlicks neue Orte gefunden werden müssen, da die Lagerstätte südlich von Helgoland an der Tonne E3 bereits zu fast zwei Dritteln ausgeschöpft sei. Daher benötige Hamburg bis März 2021 eine zusätzliche Verbringstelle, um den vorherrschenden Sedimentüberschuss abbauen zu können, zitiert „Die Zeit“ weiter.
Die Hamburger Hafenbehörde hat nördlich der Insel Scharhörn in der Elbmündung eine geeignete Lagerstätte identifiziert. Allerdings grenzt das Gebiet direkt an den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer. Für das Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“ ist das jedoch „an politischer Impertinenz kaum zu überbieten“ und fordert einen Stopp der Elbvertiefung, eine Erklärung von Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und die Offenlegung aller Pläne. Dazu erklärt die Wirtschaftsbehörde: „Zu seinen Verhandlungspositionen und Verhandlungsstrategien bei der Fahrrinnenunterhaltung im Bereich der Elbe äußert sich der Senat nicht.“
Die CDU-Fraktion ruft indes dazu auf, die „unsinnige Kreislaufbaggerei“ zu beenden und den Schlick in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zu verklappen. „Es rächt sich, dass die Hafenbehörde HPA nicht voll handlungsfähig ist und die technische Leitung vom Wirtschaftssenator unbesetzt gelassen wurde“, sagte der CDU-Wirtschaftsexperte Götz Wiese.
Für die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft ist das Problem durch die Ausweisung neuer Abladeflächen für ausgebaggerten Schlick nicht einfach in den Griff zu bekommen. „Die gegenwärtige Elbvertiefung wird das Problem noch einmal verschärfen.“ Die Linken kündigten an, für Dienstag eine Selbstbefassung des Wirtschaftsausschusses zu beantragen.
Quelle: DVZ/THB
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